Weitgehende Einigkeit beim Gesetzentwurf des EEG
Der Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und der Wirtschaftsminister Michael Glos einigen sich auf die Neufassung des „Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ (EEG), welches von dem Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Es soll bei der Stromerzeugung aus Photovoltaik bei der Absenkungen der Basisvergütung und der verschärften Degression bleiben, hieß es aus Berlin.
Der Paragraf 23 wurde wieder über den Haufen geworfen. Hierbei ging es um das Entgeld für eigengenutztem Srom aus erneuerbaren Energien. Die Erzeuger von Biogas- und Windkraftwerken haben sich gegenüber den Betreibern von Solarstromanlagen im Nachteil gesehen und sind gegen die Regelung angegangen.
Auch beim Paragrafen 21 des EEG Entwurfes gab es Anpassungen. Somit ist die degressive Änderung der Vergütung seitens des Umweltministeriums abgewendet worden. Dies hätte sonst dazuführen können, dass Solarstromanlagen in kleinere Vergütungsklassen eingestuft werden.
Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich Ende Februar ins parlamentarische Verfahren gehen. Der Umweltminister Gabriel baut darauf, dass es bei den Vergütungsansätzen Anpassungen geben wird.



