Photovoltaik Förderung - Einspeisevergütung

Am 01.01.2004 trat das sogenannte "Photovoltaik Vorschaltgesetz" in Kraft, wonach Strom, der aus Solaranlagen gewonnen wird, durch die jeweiligen Netzbetreiber sowie Energieversorgungsunternehmen mit mindestens 45,7 Cent pro Kilowattstunde (abgekürzt mit "kWh") vergütet werden muss. Diese Einspeisevergütung ist für 20 Jahre garantiert. Hier nun Einzelheiten zur Photovoltaik Förderung:

45,7 Cent/Kilowattstunde sind die Grundvergütung, die jeder Betreiber einer Solarstromanlage erhält. Betreiber einer "Freiflächenanlage" erhalten 35,49 Cent pro Kilowattstunde. Voraussetzung ist, dass die Freiflächenanlage im Bereich eines Bebauungsplans liegt.

Werden Solaranlagen auf Gebäuden betrieben, erhält der Betreiber einer Solaranlage bis 30 Kilowatt Leistung 46,75 Cent pro Kilowattstunde. Betreiber einer Solaranlage auf Gebäuden mit einer Leistung von 30 - 100 Kilowatt erhalten 44,48 Cent pro Kilowattstunde, und Betreiber einer Solaranlage auf Gebäuden von 31 - 100 Kilowatt erhalten pro Kilowattstunde 43,99 Cent.

Wird die Solaranlage in die Gebäudefassade integriert, erhält der Betreiber einen Bonus von 5 Cent pro Kilowattstunde.

Dies gilt für Solaranlagen die bis zum 31.12.2008 errichtet werden.

Für Solaranlagen, die ab 01.01.2009 in Betrieb gehen, hat der Gesetzgeber einige Gesetzesänderungen vorgesehen. Unter anderem entfällt der sogenannte "Fassadenbonus".

Dach-Solaranlagen unter 30 kW erhalten 43,01 Cent pro kWh, ab 30 kW 40,91 Cent pro kWh, ab 100 kW 39,58 Cent pro kWh und ab 1.000 kW 33 Cent pro kWh, ab 2010 weiter absinkend.

Tipp: Feuerkorb für Garten und Terrasse