Korrektur beim Wärmegesetz (EEWärmeG) gefordert
Bei dem von der Bundesregierung geplanten Wärmegesetz sieht die Solar Industrie diverse Fehler und fordert eine Korrektur. Unter anderem kritisiert der Bundesverband Deutsche Solarwirtschaft, dass man Besitzer von Immobilien nicht dazu verpflichtet bei der Sanierung ihrer Gebäude eine solarunterstützte Heizung einzubauen. Nur bei Neubauten muss nach dem Gesetz ein Mindestanteil an erneuerbarer Wärmeenergie eingesetzt werden, allerdings kann auch dieses umgangen werden wenn die geltenden Standards der Energieeinsparverordnung geringfügig unterschritten würden.
Carsten Körnig, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutsche Solar Wirtschaft (BSW), sagte das Wärme und Energieeffizienz beim Wärmegesetz nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Denn man könne zum Beispiel beim Austausch einer alten Heizungsanlage durch moderne Solartechnik 50% der Heizkosten sowie 50% des Treibhausgases Kohlendioxid einsparen. Laut Körnig ist der vorliegende Gesetzesentwurf des regenerativen Wärmegesetzes (EEWärmeG) nicht geeignet um dieses Potenzial zu nutzen.
Am Mittwoch will das Bundeskabinett ein Klimapaket beschließen. Hier sollen neue Vorgaben für den Verkehr, Standards bei Neubauten sowie die Sanierung von Altbauten gemacht werden. Als Folge soll damit der Ausstoß Klima schädlicher Gase bis zum Jahre 2020 um weit über 200 Millionen Tonnen gesenkt werden.



