Erträge aus Solarstromanlagen werden auf Rente angerechnet
Als Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion "Die Linke" erklärte die Bundesregierung, dass es derzeit keinen Grund gebe, dass Erträge aus Solarstromanlagen nicht mehr auf vorgezogene Altersrenten angerechnet werden sollten. Es bestehe kein Handlungsbedarf, die Betreiber einer Solarstromanlage steuerlich besser zu stellen als andere Gewerbetreibende. Eine solche Ungleichbehandlung würde dem einkommenssteuerlichen Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit des Einzelnen widersprechen. Deshalb sind auch die Erträge aus Solarstromanlagen als Hinzuverdienste zu der Rente zu bewertungen, die den gleichen einkommenssteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen unterliegen.
Die Bundesregierung weist jedoch darauf hin, dass im Rahmen eines Forschungsvorhabend die Wechselwirkungen zwischen den steuerrechtlichen Regelungen und dem Ausbau erneuerbarer Energien untersucht werden. Dabei wird auch geprüft, ob diese Regelungen den Ausbau erneuerbarer Energien hemmen. Mit den Ergebnissen rechnet die Bundesregierung im kommenden Jahr, derzeit lässt sich nicht abschätzen, inwieweit die Ergebnisse Änderungsbedarf anzeigen, heißt es.
Die Fraktion "Die Linke" bezog sich in ihrer Anfrage auf die Regelungen, die besagen, dass Einkünfte, die aus dem Betrieb von Solarstromanlagen erwirtschaftet werden, als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieben gelten. In diesem Fall sind sie im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze auch voll anrechnungsfähige Beiträge.



