Denkmalschutz und Solaranlagen: Das Berliner Verwaltungsgericht hat ein Urteil gesprochen

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Solar und Photovoltaik beschäftigt uns alle und wird immer mehr zur Normalität auf Deutschen Dächern. Das man beim Hausbau mittlerweile erneuerbare Energien mit einbaut ist ja bekannt aber was ist mit den alten Häusern?

Viele alte Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Der Denkmalschutz besagt unter anderem, dass man Gebäude optisch im ursprünglichen Zustand lassen muss. Nur wie ist es es bei Solar,- und und Photovoltaikanlagen? Das Verwaltungsgericht in Berlin hat dazu jetzt ein Urteil gefällt.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat zwei Eigentümern denkmalgeschützter Gebäude Recht gegeben, die auf Ihren denkmalgeschützten Häusern Solar-Anlagen errichten wollten. Vorab hat die Denkmalbehörde dies abgelehnt. Daraufhin haben die Hausbesitzer dagegen geklagt. Das Gericht erklärte, der Aspekt der Stärkung erneuerbarer Energien sei hier bei der Interessenabwägung stärker zu berücksichtigen.